Erklärt - die Mehrwertsteuer Befreiung für Solaranlagen!

Wie es gibt keine Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerke?

Bisher war es so, dass der Kauf eines Balkonkraftwerks mit dem üblichen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent belastet wurde. Ab dem 01.01.2023 hat sich die steuerliche Situation für Eigenheimbesitzer jedoch erheblich verbessert und macht es wirtschaftlich attraktiver, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Der Staat steigert somit weiter die Attraktivität von Solaranlagen.

Der Mehrwertsteuersatz wurde auf null Prozent gesenkt – und das gilt sowohl für Solarmodule als auch für Wechselrichter, Speicher, Kabel, Halterungen und sogar Nebenleistungen wie den Speditionsversand. Das bedeutet konkret, dass Verkäufer ab diesem Stichtag keine Mehrwertsteuer mehr auf den Verkauf ihrer Anlagen erheben dürfen. Private Käufer können die Hardware für ihre Mini-PV-Anlage also nun ohne Umsatzsteuer erwerben.

Diese Steuerbefreiung gilt für alle Arten von Wohngebäuden und für PV-Anlagen jeder Größe. Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine größere PV-Anlage für das Dach mit einer Leistung von bis zu 30 kWp (Kilowattpeak) handelt oder um ein kleines Balkonkraftwerk mit 600 Watt (bald 800Watt). Die Befreiung von der Steuer senkt deutlich die Anschaffungskosten für solche Anlagen und verbessert die wirtschaftliche Rentabilität.

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