Die Bundesregierung strebt eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung an und hat daher Gesetzesänderungen initiiert, um die Installation von Solaranlagen auf heimischen Balkonen zu erleichtern. Mit dem Ziel, die Errichtung von sogenannten Balkonkraftwerken zu vereinfachen, hat die Bundesregierung Änderungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht beschlossen. Diese Maßnahmen sollen es Menschen, die keine eigene Immobilie besitzen, zukünftig ermöglichen, unkompliziert kleine Solaranlagen auf ihren Balkonen zu installieren.
Der vorgeschlagene Gesetzentwurf sieht vor, dass die Stromerzeugung mithilfe von Steckersolargeräten in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen wird. Diese privilegierten Maßnahmen sind bauliche Veränderungen, die von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht einfach blockiert werden können. Bisher umfasste dieser Katalog Umbauten im Zusammenhang mit Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation.
Laut dem vorliegenden Gesetzesentwurf behalten Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften zwar ein Mitspracherecht bei der Entscheidung darüber, wie ein Steckersolargerät am Gebäude angebracht wird. Grundsätzlich ist es ihnen jedoch nicht gestattet, es zu verbieten.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass diese gesetzliche Weiterentwicklung im Rahmen der übergeordneten Strategie zur Förderung von Nachhaltigkeit und erneuerbarer Energieversorgung steht. Durch diese Maßnahmen werden Balkonsolaranlagen und Balkonkraftwerke nun einfacher zugänglich, und Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, aktiv zur Förderung der grünen Energiewende beizutragen.
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